Spitalverbundgesetz: Meinungen im Kanton widersprechen sich stark

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hält nach der Vernehmlassung des Gesetzes über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVARG) am wichtigsten Punkt der Gesetzesrevision fest: Er schlägt weiterhin vor, die Standorte der heutigen Betriebe künftig nicht mehr im Gesetz zu nennen. Erwartungsgemäss wurden in der Vernehmlassung sich stark widersprechende Stellungnahmen abgegeben. Der Regierungsrat überweist nun das Gesetz zur 1. Lesung an den Kantonsrat, der voraussichtlich an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2017 die Revision des Gesetzes beraten wird.

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Um den unternehmerischen Handlungsspielraum des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden (SVAR) zu erweitern, hat der Regierungsrat vorgeschlagen, die Standorte der heutigen Betriebe sowie die jeweiligen Versorgungsbereiche nicht mehr im Gesetz zu nennen; namentlich sind das das somatische Spital in Herisau, das somatische Spital in Heiden und das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden in Herisau. Stattdessen werden in allgemeiner Weise die Aufgaben definiert, die der SVAR im Minimum erfüllen muss. An diesen Vorschlägen hält der Regierungsrat auch nach der Vernehmlassung des entsprechenden Gesetzes fest. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung der SVAR keinen der heute bestehenden stationären Betriebe schliessen könnte. Hierfür bedürfte es gemäss Gesetzesentwurf zusätzlich eines Entscheids des Regierungsrates.

Erwartungsgemäss findet die Streichung der Betriebsstandorte resp. der Versorgungsbereiche bei den Vorderländer Gemeinden keine Unterstützung. Ebenfalls abgelehnt wird diese Streichung von CVP, EVP, SP, PU sowie von einzelnen Berufsverbänden. Begrüsst wird die Streichung der Betriebsstandorte und der Versorgungsbereiche von verschiedenen Gemeinden im Mittel- und Hinterland, der FDP sowie vom SVAR.

Im Sinne der Motion der kantonsrätlichen Finanzkommission werden auch weitere gesetzliche Restriktionen abgebaut; dies betrifft das Organisationsstatut und das Finanzreglement, deren Änderung künftig in der alleinigen Kompetenz des Verwaltungsrates liegen soll. Auch beim Personalrecht kann sich der SVAR – gestützt auf das teilrevidierte Personalgesetz – autonomer organisieren. Der Vorschlag des Regierungsrates, die Vorgaben im Gesetz zur Zusammensetzung der Geschäftsleitung aufzuheben und diese in die alleinige Kompetenz des Verwaltungsrats zu stellen, stösst allgemein auf grossen Widerstand. Einzig die FDP spricht sich dafür aus. Deshalb will der Regierungsrat die geltende Bestimmung beibehalten. Demnach sollen die medizinischen und pflegerischen Fachbereiche sowie die Verwaltung auch weiterhin in der Geschäftsleitung des SVAR angemessen vertreten sein.

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