Staatsrechnung wieder mit schwarzen Zahlen

Das Gesamtergebnis der Staatsrechnung 2017 von Appenzell Ausserrhoden weist einen Ertragsüberschuss von 4,4 Mio. Franken aus. Gegenüber dem Vorjahr fällt das Ergebnis um 8,3 Mio. Franken besser aus. Das budgetierte Ziel konnte hingegen nicht erreicht werden. Gründe dafür sind Mehrkosten bei der individuellen Prämienverbilligung und Spitalfinanzierung sowie Mindereinnahmen bei den Staatssteuern.

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Ein wesentlicher Grund für die Budgetabweichung ist die Wertberichtigung von 7,6 Mio. Franken an der Beteiligung am Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR). Die Nettoinvestitionen liegen mit 29,7 Mio. Franken um 3,8 Mio. Franken höher als veranschlagt. Mit dem Ergebnis der Rechnung 2017 steigt der Bilanzüberschuss auf 25,5 Mio. Franken.

Gegenüber dem Voranschlag ist bei den Steuererträgen und den Anteilen an den direkten Bundessteuern und Verrechnungssteuern ein Mehrertrag von 0,2 Mio. Franken zu verzeichnen. Mit Einnahmen in der Höhe von 142,7 Mio. Franken wurde bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen gegenüber dem Vorjahr ein Wachstum von 5,8 % erzielt. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen konnte mit Steuereinahmen von 13 Mio. Franken gegenüber der Rechnung 2016 sogar ein Wachstum von 8,5 % erzielt werden. Der Anteil an der direkten Bundessteuer liegt gegenüber dem Voranschlag um 0,5 Mio. und bei der Verrechnungssteuer um 2,7 Mio. Franken höher.

Der gesamte Personalaufwand fällt mit 92,9 Mio. Franken um 0,3 Mio. Franken höher aus als budgetiert, gegenüber 2016 eine Steigerung von 1,5 %. Dagegen fällt der Sachaufwand mit 48,9 Mio. Franken gegenüber dem Voranschlag um 0,2 Mio. Franken tiefer aus, gegenüber 2016 konnte hier sogar eine Reduktion von 1,5 % erreicht werden – zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang. Teilweise kann der höhere Personalaufwand durch entsprechende Reduktionen beim Sachaufwand begründet und damit kompensiert werden.

Die in den letzten beiden Jahren angefallenen Verluste des SVAR führten in der Bilanz der Staatsrechnung zu einer Wertberichtigung, die das Ergebnis des Kantons mit 7,6 Mio. Franken belastet. Neu steht der SVAR mit einem Gegenwert von 37,4 Mio. in den Büchern. Die Wertberichtigung setzt sich zusammen aus dem nachgetragenen Verlust von 3,6 Mio. Franken im 2016 und rund 4 Mio. Franken im vergangenen Jahr. Im Vergleich zum Voranschlag sind – was nicht direkt mit dem SVAR zu tun hat – auch die Kosten im Bereich der Gesundheitsversorgung höher ausgefallen; besonders zu erwähnen sind die Mehrkosten bei der Spitalfinanzierung (2,9 Mio. Franken) und der Verbilligung an die Krankenversicherungsprämien (1,8 Mio. Franken).

Im Jahr 2017 investierte der Kanton gesamthaft 39,3 Mio. Franken. Diesen Bruttoinvestitionen stehen Einnahmen von 9,6 Mio. Franken gegenüber. Die daraus resultierenden Nettoinvestitionen von 29,7 Mio. Franken fallen gegenüber dem Voranschlag um 3,8 Mio. Franken höher aus. Dies liegt grösstenteils daran, dass zusätzliche Darlehen an kantonale Betriebe gewährt wurden. Zu den wichtigsten Investitionsprojekten im Kanton gehören der Strassen- und Wasserbau, die Durchmesserlinie der Appenzeller Bahnen, die neue IT-Lösung der kantonalen Steuerverwaltung sowie der Umbau des Konvikts der Kantonsschule Trogen.

Mit diesem Jahresergebnis erhöht sich der Bilanzüberschuss von 21,2 Mio. Franken Ende 2016 auf 25,5 Mio. Franken Ende 2017. Der Selbstfinanzierungsgrad hat sich mit 67,8 % nach dem negativen Wert im Vorjahr zwar deutlich verbessert, liegt aber weiterhin unter der Zielsetzung des Regierungsrates. Entsprechend steigt die Nettoverschuldung gegenüber dem Vorjahr um 184 Franken auf 2’020 Franken pro Einwohnerin und Einwohner an. Durch die Nettoinvestitionen resultiert aus der Finanzierungsrechnung weiterhin ein Finanzierungsfehlbetrag von 18,0 Mio. Franken.

Dank Sofortmassnahmen konnte der Regierungsrat das Ergebnis im letzten Jahr um 2,6 Mio. Franken entlasten. Dabei wurden auch die Ausgaben bei den Investitionen und Fonds um weitere 2,6 Mio. Franken reduziert. Trotz der gegenüber dem letzten Jahr verbesserten Ausgangsituation geht der Regierungsrat davon aus, dass zur Stabilisierung des Haushalts weiterhin zusätzliche Massnahmen notwendig sein werden. Er hält deshalb an einem Stabilisierungsprogramm 2019 fest. Dagegen soll die Änderung der Aufteilung des Steuerertrags bei den juristischen Personen erst mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes neu beurteilt werden. Ebenfalls soll auf die isolierte Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes vorerst verzichtet werden. Der kantonale Finanzausgleich mit reduzierter Mindestausstattung soll im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung grundsätzlich überdacht und neu geregelt werden. Auf die Gemeinden kommt somit aus dem Stabilisierungsprogramm 2019 vorerst keine zusätzliche Belastung zu.

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