Stabilisierungsprogramm soll Staatsrechnung entlasten

Im Rahmen des neuen Regierungscontrollings verabschiedet der Regierungsrat seinen ersten Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 an den Kantonsrat. Wie bereits angekündigt, enthält dieser ein Stabilisierungsprogramm, um künftig ein ausgeglichenes operatives Ergebnis zu erzielen. Nebst einer Steuerfusserhöhung um 0,1 Einheiten ab 2019 sind weitere Massnahmen in verschiedenen Leistungsbereichen vorgesehen. Werden alle Massnahmen umgesetzt, wird die Staatsrechnung voraussichtlich um rund 11 Mio. Franken entlastet.

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Im neuen Finanzhaushaltsgesetz ist die Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans (AFP) vorgeschrieben. Ausserdem beauftragte der Regierungsrat im Rahmen der Reorganisation der kantonalen Verwaltung eine Arbeitsgruppe, ein Konzept für ein Regierungscontrolling zu erarbeiten. Dieses soll den optimierten Steuerungskreislauf auf Stufe Regierung gesamthaft umschreiben. Im neuen Regierungscontrolling ist der AFP ein zentrales Element für die Steuerung des Kantons. Er umfasst im Sinne einer Gesamtplanung sämtliche finanziellen und leistungsbezogenen Entwicklungen bis auf Stufe Amt. Damit soll die mittelfristige Steuerung der Finanzen und Leistungen verbessert werden. Im AFP enthalten ist ebenfalls die Sach- und Terminplanung.

Noch im letzten Jahr ging man davon aus, dass mit der erfolgreichen Umsetzung des Entlastungsprogramms 2015 sowie der Aufgabenüberprüfung in den Jahren 2015 und 2016 zukünftig ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Die Ergebnisse der Staatsrechnung 2016, der Prognose 2017 und des Voranschlags 2018 zeigen jedoch, dass der kantonale Haushalt auf operativer Stufe der Erfolgsrechnung erneut ein Defizit ausweist. Der Hauptgrund dafür liegt bei der starken Zunahme der Hospitalisationen, die durch das geringer ausgefallene Steuerwachstum nicht aufgefangen werden kann. Dieses wiederum ist auch eine Folge des unterdurchschnittlichen Bevölkerungswachstums im Kanton. Um der Kantonsverfassung bezüglich eines ausgeglichen Haushalts und den finanzpolitischen Zielen gerecht zu werden, beschloss der Regierungsrat ein Stabilisierungsprogramm mit Massnahmen in verschiedenen Leistungsbereichen. Ziel des Stabilisierungsprogramms ist es, ab dem Jahr 2019 auf operativer Ebene dauerhaft ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Mit einer Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden sollen die heutigen Beiträge an die Mindestausstattung von Gemeinden mit tiefer Steuerkraft reduziert werden. Aktuell wird der Anspruch der Gemeinde auf eine Mindestausstattung gekürzt, um einen Anreiz für eigene Anstrengungen zu Erhöhung der Steuerkraft zu schaffen. Die Kürzung des Anspruchs beträgt derzeit 7,5 % und soll im Rahmen des Stabilisierungsprogramms auf 12 % erhöht werden. Für den Kanton resultieren daraus Einsparungen von 1,5 Mio. Franken ab 2019. Die entsprechende Vernehmlassung zu diesen Änderungen im Gesetz über den Finanzausgleich startet heute (Freitag, 3. November 2017).

Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat mit dem Voranschlag 2019 eine Steuerfusserhöhung um 0,1 auf 3,3 Einheiten beantragen. Die Steuererhöhung ist in der AFP 2019 – 2021 bereits enthalten. Mit dieser Massnahme kann der Ertrag des Kantons um 4,4 Mio. Franken erhöht werden.

Heute erhält der Kanton 45 % des Steuerertrags der Juristischen Personen, die Gemeinden 55 %. Im Rahmen der geplanten Steuergesetzrevision 2020 in Kombination mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes ist neu eine Aufteilung je zur Hälfte an Kanton und Gemeinden vorgesehen. Ab 2020 erhält der Kanton dadurch 1,5 Mio. Franken zusätzliche Steuermittel.

Die für die Jahre 2017 und 2018 an den Spitalverbund AR gesprochenen ausserordentlichen Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Höhe von 2 Mio. Franken entfallen ab 2019. Diese Massnahme wurde bereits kommuniziert. Weiter sind Einsparungen in der kantonalen Verwaltung in der Höhe von 1,3 Mio. Franken vorgesehen, die im Rahmen des Budgetprozesses 2019 noch zu spezifizieren sind.

Der Regierungsrat wird den Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 dem Kantonsrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2017 zur Kenntnisnahme unterbreiten.

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