Standeskommission wehrt sich gegen Eingriff in die Steuerhoheit

Die von den eidgenössischen Räten im Juni 2016 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz verabschiedete Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde von den Schweizer Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen am 12. Februar 2017 abgelehnt. Der Bundesrat hat in der Folge umgehend die inhaltlichen Eckwerte für ein neues Gesetz, die sogenannte Steuervorlage 17, ausarbeiten lassen.

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Wie bei der abgelehnten USR III sind auch in der neuen Vorlage die Sicherung der Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz und die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung die Hauptziele. Gleichzeitig sind die Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu sichern. Die international nicht mehr akzeptierten Regelungen für Statusgesellschaften werden aufgehoben. Die Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz soll durch neue Steuerregelungen gesichert werden. Die Kantone erhalten im Gegenzug einen gewissen finanziellen Spielraum, um zum Erhalt ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit die Gewinnsteuern senken zu können. Mit einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung will der Bund eine ausgewogene Verteilung der Lasten der Reform anstreben.
Die Standeskommission begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats. Die Stossrichtung der Vorlage entspricht weitgehend der Notwendigkeit und den Zielsetzungen der Anpassung der schweizerischen Bestimmungen zur Unternehmensbesteuerung. Die Vorlage trägt den internationalen Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung Rechnung. Die Standeskommission spricht sich aber gegen die vorgesehene Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf einen Mindestsatz von 70 Prozent aus. Damit würde die Steuerhoheit der Kantone verletzt. Eine solche Erhöhung würde zudem die Standortattraktivität markant senken. Daher ist bei der Dividendenbesteuerung der Status Quo beizubehalten.

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