Standeskommission wehrt sich gegen Regelungen zum Geldspielgesetz

Damit das am 10. Juni 2018 an der Urne angenommene neue Geldspielgesetz rasch in Kraft gesetzt werden kann, hat der Bund die vorgesehenen Ausführungsregelungen bereits vor dem Abstimmungstermin in eine Vernehmlassung gegeben.

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Die Standeskommission ist mit den vorgesehenen Detailregelungen nicht zufrieden und erwartet noch Anpassungen. Die Bekämpfung des exzessiven Geldspiels hält sie für wichtig. Die Massnahmen müssen aber verhältnismässig sein, und es muss darauf Acht gegeben werden, dass es den Geldspielanbietern möglich ist, weiterhin attraktive, der jeweiligen technischen und gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende und konkurrenzfähige Geldspielangebote zu lancieren. Nur so kann der Gefahr, dass sich die Spielenden illegalen Angeboten zuwenden, begegnet werden.

Im Weiteren sind die Bewilligungsvoraussetzungen für die weiterhin von den Kantonen zu bewilligenden Kleinspiele, worunter auch Lottos und Tombolas fallen, zu eng gefasst. Die für Tombolas vorgesehene Maximalsumme ist mit lediglich 25’000 Franken im Vergleich mit den übrigen Kleinspielen zu tief angesetzt. Die Maximalsumme für den Verkauf von Tombola-Losen soll auf maximal 50’000 Franken heraufgesetzt werden.

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