Startschuss zur neuen Kantonsverfassung erfolgt

Die Verfassungskommission, die eine neue Ausserrhoder Kantonsverfassung ausarbeiten soll, hat am letzten Donnerstag zum ersten Mal getagt. Dabei wurde sie mit verschiedenen Referaten auf ihre neue Aufgabe vorbereitet.

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Die Verfassungskommission besteht aus 32 Personen, welche die Bevölkerung, die Parteien sowie kantonale und kommunale Institutionen repräsentieren. An der konstituierenden Sitzung im Kantonsratssaal vom letzten Donnerstag, 8. November, wurden die Mitglieder auf drei Arbeitsgruppen aufgeteilt und deren Präsidien gewählt. Eine erste Gruppe befasst sich mit der Präambel, der Gliederung des Kantons, der Gemeindeorganisation und den Grundrechten. Die zweite Arbeitsgruppe behandelt die Bereiche Staatsaufgaben, Finanzordnung und Finanzausgleich. Die letzte Gruppe befasst sich mit dem Verfassungsbereich der Volksrechte, der Behörden sowie den Schluss- und Übergangsbestimmungen.

Bis Januar 2020 sind neun öffentliche Plenumssitzungen und zehn interne Arbeitsgruppentreffen vorgesehen. Dann sollte ein erster Verfassungsentwurf zuhanden des Ausserrhoder Regierungsrates stehen, der dann in die Vernehmlassung geht. Eine Volksabstimmung über die totalrevidierte Verfassung ist für das Jahr 2022 geplant.

Die Plenumssitzungen der Verfassungskommission sind jeweils öffentlich. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind willkommen. Im Bewusstsein, dass es kaum allen Interessierten möglich sein wird, die Sitzungen durchwegs zu besuchen, hat der Kanton einen Berichterstatter engagiert, der die Plenumssitzungen jeweils begleitet. Die Berichte stehen auf der Homepage des Kantons unter «Kantonsverfassung» zur Einsicht, zum Abdruck, zur Wiedergabe oder zur Weiterverarbeitung zur Verfügung. Interessierte können sich dort auch auf eine Mailingliste für die Zustellung der neuesten Berichte via E-Mail setzen lassen.

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