Strassenverzeichnis wird aufgelegt

Im Zuge des neuen kantonalen Strassengesetzes von 2010 hat die Gemeinde Herisau ihr Strassenreglement erneuert. Darauf gestützt liegt nun das neue Strassenverzeichnis mit allen Gemeinde- sowie allen öffentlichen Strassen in privatem Eigentum vor. Es wurde vom Gemeinderat genehmigt und liegt ab dem 10. November 30 Tage öffentlich auf.

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Das Strassenverzeichnis listet alle Strassen auf, die der Öffentlichkeit gewidmet sind. Für diese Strassen ist das Strassenreglement gültig, das auch die Kriterien für die Beiträge an den Strassenunterhalt und für die Übernahme von Privatstrassen durch die Gemeinde enthält. Alle nicht aufgeführten Strassen sind nicht klassierte Privatstrassen, für die das Baureglement gilt. Wie das Strassenreglement soll das Strassenverzeichnis am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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