Studentin erhält keine Schulgelder für eine Ausbildung im Ausland

Eine Studentin mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. ist an der Aufnahmeprüfung für eine Fachhochschule gescheitert. Weil der entsprechende Studiengang in der Schweiz nur an dieser Hochschule angeboten wird, hat sie sich in der Folge bei einer ausländischen Ausbildungsstätte angemeldet. Sie stellte beim Kanton ein Gesuch um Übernahme des Schulgelds für dieses Studium. Das Erziehungsdepartement lehnte den Antrag ab, worauf die Studentin bei der Standeskommission Rekurs erhob.

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Der Kanton kann sich zum einen über Vereinbarungen mit den Schulträgern zu einer Beteiligung an den Ausbildungskosten verpflichten. Liegt keine Vereinbarung vor, können Beiträge geleistet werden, wenn das Ausbildungsziel und die Ausbildungsstätte vom Kanton anerkannt sind. Diese Anerkennungen hat die Standeskommission im Beschluss über Ausbildungsbeiträge (GS 416.011) festgelegt.
Der Studiengang an der Fachhochschule in der Schweiz ist aufgrund der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung beitragsberechtigt. Für die ausländische Schule besteht demgegenüber keine solche Vereinbarung. Im Standeskommissionsbeschluss über Ausbildungsbeiträge ist weder das Ausbildungsziel noch die betreffende ausländische Schule aufgeführt. Die Ausrichtung von Schulgeldern ist daher nicht möglich.

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