Taxordnung des Alterswohnheims 2018 angepasst

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2017 die Taxordnung für das Jahr 2018 genehmigt.

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Die Taxordnung musste nun rückwirkend per 1. Januar 2018 angepasst werden, da der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden an seiner Sitzung vom 9. Januar 2018 mit einer Teilrevision über die Pflegefinanzierung die Pflegetaxen neu festgelegt hat. Diese musste bereits ab 1. Januar 2018 von den Heimen umgesetzt werden.
Die Pauschalen der Mittel- und Gegenständeliste wurde aufgehoben, da diese Leistung gemäss Gesundheitsdepartement neu in der Pflegetaxe integriert ist. Dies hatte zur Folgen, dass die Taxen und die Schlussbestimmungen der Altersheime angepasst werden mussten.
Für die Gemeinde Walzenhausen entsteht dadurch eine Mehrbelastung von rund Fr. 10‘000.00 pro Jahr.

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