Teilrevision der Gemeindeordnung in der Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat sich im Verlaufe dieser Amtsdauer verschiedentlich mit der Gemeindeordnung auseinandergesetzt. Noch in der Amtsdauer 2015-2019 sollen im Rahmen einer Teilrevision einige dringliche Anpassungen umgesetzt werden, während eine Totalrevision für die nächste Amtsdauer vorgesehen ist.

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Zwecks Vorbereitung eines Entwurfes wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Gemeindepräsidenten Reto Altherr, Gemeinderätin Ursula von Burg, Gemeinderat Markus Bänziger, Gemeindeschreiber Philipp Riedener sowie dem Leiter Kanzleidienste Markus Peter eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat sich an mehreren Sitzungen mit der Thematik befasst. Im Vordergrund standen eine Anpassung an übergeordnetes Recht, eine Neuregelung der Zuständigkeiten betreffend Entschädigungsreglement sowie eine den Aufgaben der Gemeinde entsprechende Finanzkompetenzregelung. Der Gemeinderat hat am 13. Februar 2018 den Entwurf zur Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden der Vernehmlassung bei politischen Parteien und den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern verabschiedet. Nach entsprechender Aufbereitung der Unterlagen wird die Teilrevision in den nächsten Wochen detailliert vorgestellt.

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