Teilrevision des Baugesetzes in Vernehmlassung und Richtplan für Anhörung bereit

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Baugesetzes in die Vernehmlassung. Die Revision konzentriert sich auf die Umsetzung der ersten Etappe der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes mit den Themen «Siedlungsgebiet und Bauzonen», «Mehrwertausgleich», «Innenentwicklung» sowie «Solaranlagen». Gleichzeitig hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Richtplan zur Kenntnis genommen und damit Gesetzesrevision und Richtplan besser aufeinander abgestimmt. Er lädt die Gemeinden nun ein, zum überarbeiteten Entwurf des Richtplans erneut Stellung zu nehmen.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Der Regierungsrat hat im Sommer 2015 beschlossen, den damaligen Entwurf für die Teilrevision des Baugesetzes zurückzuziehen und neu aufzugleisen, um die Themen Baugesetzrevision, Richtplannachführung und Mehrwertausgleich aufeinander abzustimmen. Die entsprechende Teilrevision des Baugesetzes liegt nun zur Vernehmlassung auf. Sie konzentriert sich auf die Umsetzung der ersten Etappe der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes mit den Themen «Siedlungsgebiet und Bauzonen», «Mehrwertausgleich», «Innenentwicklung» sowie «Solaranlagen». Appenzell Ausserrhoden folgt damit der zwingenden Bundesvorgabe, das Raumplanungsgesetz innert fünf Jahren umzusetzen.

Auch mit dem kantonalen Richtplan ist der Regierungsrat auf Kurs. Die Auswertung der breit angelegten Vernehmlassung führte zu einigen Anpassungen. Insbesondere wurde der Richtplan auf die vorliegende Teilrevision des Baugesetzes abgestimmt. Der Regierungsrat hat den überarbeiteten Entwurf zur Kenntnis genommen. Da die Gemeinden die Hauptbetroffenen sind, führt der Regierungsrat eine erneute Anhörung bei den Gemeinden durch.

Bis zum 28. Februar 2017 haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Teilrevision des Baugesetzes zu äussern.

Weitere Artikel