Teilrevision Gemeindegesetz in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will die Wohnsitzpflicht bei Wahlen in Gemeindebehörden lockern. Er schickt dafür eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung.

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Im Januar dieses Jahres beabsichtigte der Regierungsrat, eine sachlich eng beschränkte Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte anzugehen. Damit sollte ein Anliegen der Gemeinden, nämlich die festgeschriebene Wohnsitzpflicht am Tag der Wahl für Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeindebehörden, gelockert werden. Bei der Erarbeitung der Revisionsvorlage zeigte sich, dass diese Lockerung über eine Änderung des Gemeindegesetzes vorzunehmen ist.

Der Regierungsrat schickt nun eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung und schlägt darin vor, einen neuen Art. 5a ins Gesetz aufzunehmen. Dieser ermächtigt die Gemeinden, in der Gemeindeordnung vorzusehen, dass für den Zeitpunkt der Wahl in Gemeindebehörden von der Wohnsitzpflicht abgesehen werden kann. Der Wohnsitz ist aber spätestens mit dem Amtsantritt in die Gemeinde zu verlegen. Andernfalls kann das Amt nicht ausgeübt werden. Ergänzend dazu soll auch der Modus für die Wahl in das Gemeindepräsidium bzw. Präsidium der Geschäftsprüfungskommission geändert werden. Jetzt ist die Präsidentin oder der Präsident aus der Mitte des Gremiums zu wählen, die betreffende Person muss mithin zuerst als Mitglied des Gremiums gewählt sein. Neu soll die Wahl ins Präsidium direkt erfolgen können.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gemeindegesetzes dauert bis zum 9. Juni 2017. Interessierte können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

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