Übung Parkplatzbewirtschaftung abgebrochen

Als Fazit der zweiten Lesung des Parkierungsreglements spricht sich der Gemeinderat gegen die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung aus.

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Vorgesehen war, dass die Parkplätze auf dem Kronenparkplatz oberhalb des Bahnhofs sowie jene über den Kronengaragen an der Hauptstrasse gebührenpflichtig werden. Dies während sieben Tagen pro Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr, ab der zweiten Stunde. Für die Bewirtschaftung dieser Parkplätze sollte auf dem Kronenplatz eine zentrale Parkuhr installiert werden. Für alle rund 200 dezentralen öffentlichen Parkplätze der Gemeinde war eine Parkscheibenpflicht vorgesehen. Dies mit einer Maximalparkzeit innerhalb der Kernzone von zwei Stunden, ausserhalb der Bauzone von bis zu zehn Stunden. Mit dem Bezug von Wochen, Monats- oder Jahreskarte wären auch die regelmässigen Dauerparkierer in die Pflicht genommen worden.

Der Gemeinderat kommt anlässlich der zweiten Lesung des Parkierungsreglements zum Schluss, dass die Bewirtschaftung von Parkplätzen für ein Dorf wie Urnäsch nicht geeignet ist um die Gemeinde weiter zu bringen. Urnäsch verfügt über eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Parkplätzen. Die Notwendigkeit der Lenkung und Kontrolle der Parkplatzbelegung wird – nebst für das Dauerparkieren – deshalb in Frage gestellt. Die mit der Einführung der Parkbewirtschaftung verbundenen negativen Auswirkungen auf die einheimische Bevölkerung (Steuerzahler), die Gäste, die zahlreichen Pendler, die den öffentlichen Verkehr benutzen sowie der nötige Kontrollaufwand, stehen in einem Missverhältnis zu den positiven Auswirkungen, einer Parkplatzbewirtschaftung und dem geringen finanziellen Ertrag. Aufgrund des unbefriedigenden Verhältnisses wird die Übung abgebrochen.
Auch zwanzig Jahre nach dem gescheiterten ersten Versuch eine Parkplatzbewirtschaftung einzuführen, ist scheinbar die Zeit in Urnäsch dafür noch nicht reif.

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