Verzögerung durch Einsprachen – Sportsclinic braucht mehr Zeit

Ende November 2015 haben die Stimmberechtigten von Rehetobel dem Baurechtsvertrag für das Bürgerheim zugestimmt. In Kraft treten kann der Vertrag jedoch nur, wenn er bis Ende 2017 formell im Grundbuch angemeldet ist. Dafür braucht es eine rechtskräftige Baubewilligung für das geplante Therapie- und Regenerationszentrum. Die Sportsmedicine Excellence (SME) hat alles unter­nommen, um eine solche Bewilligung rechtzeitig zu erhalten. Leider vergebens: Das Projekt wird vom WWF und von einigen Anwohnern verzögert. SME ist vom Vorhaben weiterhin überzeugt und befürwortet deshalb eine Fristverlängerung. Dazu braucht es ein weiteres demokratisches Ja der Stimmberechtigten.

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Die Stimmbürgerinnen- und Stimmbürger von Rehetobel nahmen den Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde Rehetobel und SME am 29. November 2015 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von über 57 Prozent deutlich an. Danach erarbeitete SME in enger Absprache mit der Gemeinde das Bauprojekt für die Sportsclinic. Zur Klärung verschiedener Fragen und zur gegenseitigen Abstimmung wurde ein Runder Tisch, u.a. mit dem WWF, dem Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden und dem Bauernverband Appenzell Ausserrhoden einberufen. Nach diesen Gesprächen reichte SME im September 2016 das Baugesuch für das Therapie- und Regenerationszentrum bei der Gemeinde und beim Kanton ein.
Der WWF und verschiedene Anwohner haben inzwischen Einsprachen gegen das Baugesuch platziert, die nun beim Kanton zur Verarbeitung und Entscheidungseröffnung durch die Gemeinde liegen. Für das Projekt bedeutet dies eine beträchtliche Verzögerung. Wie lange es bis zum Vorliegen einer rechtsgültigen Baubewilligung dauert, ist unklar; den Einsprechern steht der Rechtsweg zu höheren Instanzen offen.
SME will ihr Konzept Sportsclinic weiterhin in Rehetobel realisieren und so den Willen des Volkes umsetzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Frist für die formelle Anmeldung des Baurechtsvertrags im Grundbuch verlängert wird. Der Grund für diesen Schritt: Das für die Anmeldung im Grundbuch notwendige Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung ist bis zum Auslaufen der Frist Ende 2017 aufgrund der erwähnten Verzögerungen kaum mehr realistisch. Ohne Fristverlängerung würde der Baurechtsvertrag hinfällig werden.
SME hat bei der Einwohnergemeinde Rehetobel in eingeschriebener Form um Fristverlängerung ersucht und dafür eine flexible Lösung angeboten, die auf die Dauer möglicher Rechtsmittelverfahren abstellt. Das Unternehmen ist offen für eine entsprechende Verhandlung mit der Gemeinde über die Änderung dieses Paragraphen im Baurechtsvertrag. SME begrüsst zudem, dass die Stimmberechtigten dieser Änderung zustimmen müssten (Abstimmungstermin 26. November 2017). Auf diese Weise könnten sie den bereits einmal ausgedrückten Volkswillen in einem demokratischen Prozess nochmals bekräftigen.

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