Vorläufiges Nein für Asyl-Durchgangszentrum «Sonneblick»

Die Baubewilligungskommission Walzenhausen lehnt das Gesuch auf Zweckänderung des «Sonneblick» als Asyl-Durchgangszentrum ab.

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Am 26. September 2016 reichten die Stiftung «Sonneblick» als Eigentümerin und der Kanton als Projektverfasser ein Gesuch bei der Baubewilligungskommission von Walzenhausen ein. Beantragt wurde eine Zweckänderung, um den «Sonneblick» als Asyl-Durchgangszentrum nutzen zu können, und die Bewilligung kleiner baulicher Massnahmen (Sanierung Treppenhaus und Korridor, Einbau Trennwand, Wiederherstellung sanitärer Anlagen). Nach fast elf Monaten hat nun die Baubewilligungskommission einen Entscheid gefällt. Sie lehnt die Nutzung des «Sonneblicks» als Asyl-Durchgangszentrum ab. Begründet wird dies mit einer nicht ausreichenden Erschliessung der Liegenschaft, die zuletzt als Ferienheim genutzt wurde (Ausweichstellen auf der Zufahrtstrasse), sowie dem Sicherheitskonzept, das noch nicht genüge. Die Zonenkonformität hingegen wird von der Baubewilligungskommission Walzenhausen ausdrücklich bejaht.

Der Kanton bedauert den Entscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen und kann ihn nach einer ersten Einschätzung nicht nachvollziehen. Nach eingehender Prüfung wird der Kanton über einen Weiterzug an die nächste Instanz entscheiden.

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