Wegfall der Gemeinde-Kurtaxen ab 2018

Nachdem am 1. Januar 2017 das revidierte Ausserrhoder Tourismusgesetz in Kraft getreten ist, hat der Regierungsrat die entsprechende kantonale Tourismusverordnung auf den 1. Juni 2017 erlassen. Mit dem neuen Tourismusgesetz wurden die kantonale Beherbergungstaxe und die kantonale Tourismusabgabe durch eine einzige Abgabe ersetzt.

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Neben Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieben sowie Vermietern von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen werden neu auch Besitzer von Zweitwohnungen, öffentliche Verkehrsbetriebe (z.B. Seil- und Bergbahnen, Bus- und Eisenbahnunternehmen) sowie Betriebe mit gewinnorientierten touristischen Aktivitäten erstmals abgabepflichtig. Die Tourismusabgabe wird als Pauschale pro Kalenderjahr erhoben. Die Abgabeerhebung basiert auf einer Selbstdeklaration, welche jeweils bis Ende Januar des Folgejahres eingereicht werden muss. Die entsprechenden Formulare sowie detaillierte Informationen zum genauen Ablauf sind auf der kantonalen Homepage beim Amt für Wirtschaft und Arbeit aufgeschaltet.

Für die Gemeinden besteht die Möglichkeit, weiterhin ihre Kurtaxen zusätzlich zu erheben. Basis hierfür bildet das Kurtaxenreglement der jeweiligen Gemeinde. In Anbetracht der insgesamt geringfügigen Kurtaxen-Ertragssumme (jährlich total Fr. 3000.00) hat der Gemeinderat beschlossen, mit Wirkung ab 1. Januar 2018 das kommunale Kurtaxen-Inkasso einzustellen und auf diese Erträge zu verzichten.

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