Zivilstandsnachrichten dürfen wieder veröffentlicht werden

Eine Publikation von Geburten, Trauungen, Eintragungen von Partnerschaften und Todesfällen ist in Appenzell Ausserrhoden wieder möglich.

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Der Bundesrat hatte per 1. Juli 2017 eine Änderung der eidgenössischen Zivilstandsverordnung beschlossen. Damit hat er auch die Möglichkeit der Kantone aufgehoben, Zivilstandsereignisse zu veröffentlichen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hob daher auch die entsprechende Bestimmung im kantonalen Recht auf.

Nach wie vor wünschen die Gemeinden aber eine Möglichkeit zur Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen. Nun liegt eine Lösung vor, die mit dem kantonalen Datenschutz-Kontrollorgan abgestimmt ist: Eine Publikation von Geburten, Trauungen, Eintragungen von Partnerschaften und Todesfällen ist mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen wieder möglich. Auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung wird im kantonalen Recht aber verzichtet, weil sie keinen Mehrwert brächte.

Damit ist es jeder Ausserrhoder Gemeinde überlassen zu entscheiden, ob und wie sie bestimmte Zivilstandsereignisse publizieren will. Wenn eine Gemeinde publiziert, dann hat sie aber vorgängig mit dem entsprechenden Formular, das vom Kanton abgegeben wird, die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen.

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