Zustimmung zur Neuregelung der Stiftungsaufsicht

Der Regierungsrat möchte die Stiftungsaufsicht für die klassischen Stiftungen neu regeln. Künftig soll die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht diese Aufgabe übernehmen. Der Gemeinderat ist mit dieser Übertragung einverstanden.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht prüfte im Auftrag des Kantons Appenzell Ausserrhoden bereits bisher die Einrichtungen über die berufliche Vorsorge. Im Zusammenhang mit der Pensionierung des bisherigen Amtsinhabers hat der Regierungsrat beschlossen, künftig auch die Prüfung der klassischen Stiftungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen. Die Stiftungsaufsicht prüft insbesondere die Übereinstimmung der Stiftungsbeschlüsse mit der Stiftungsurkunde sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäss Zivilgesetzbuch.

Derzeit gibt es 72 klassische Stiftungen im Kanton. Eine davon ist die Stiftung «Pro Trogen».

Weitere Artikel