Agrarpolitik 2022: Standeskommission hat einige Kritikpunkte

Die Standeskommission begrüsst, dass die Beiträge für die Landwirtschaft für den Zeitraum 2022 bis 2025 im Umfang der laufenden Periode stabil bleiben sollen. Sie kritisiert aber das Fehlen einer administrativen Vereinfachung bei den Direktzahlungen. Eine Revision des bäuerlichen Bodenrechts und des landwirtschaftlichen Pachtrechts wird als unnötig abgelehnt.

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Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) sollen gemäss der Botschaft des Bundesrats die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass sich die Land- und Ernährungswirtschaft auf den in- und ausländischen Märkten behaupten, die Ressourcen effizient nutzen und die Umwelt schonen kann. Marktorientierung, Selbstverantwortung und die Innovationskraft in der Landwirtschaft sollen mit der AP22+ gestärkt werden. Die Höhe des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens 2022 bis 2025 soll weitgehend den in den Jahren 2018 bis 2021 geplanten Ausgaben entsprechen.

Die Standeskommission begrüsst den Zahlungsrahmen 2022 bis 2025, womit die Beiträge zugunsten der Landwirtschaft auch in den kommenden sechs Jahren stabil bleiben. Vorschläge für einen verbesserten Sozialversicherungsschutz für die auf dem Betrieb mitarbeitenden Lebenspartner und Lebenspartnerinnen der Bäuerinnen und Bauern werden grundsätzlich positiv beurteilt und sollen weiterentwickelt werden. Diese Massnahmen jedoch als Grundanforderungen zum Bezug von Direktzahlungen festzulegen wird aus verwaltungstechnischen Überlegungen nicht unterstützt. Die Standeskommission bedauert die abschliessende Haltung des Bundes bezüglich der vorgeschlagenen Reduktion der Zulage für verkäste Milch sowie der Inlandleistung und Marktentlastungsmassnahmen bei der Fleisch- und Eierproduktion.

Kritisch beurteilt die Standeskommission, dass im Themenbereich Direktzahlungen in der Summe keine administrativen Vereinfachungen erkennbar sind. Sie verlangt daher, dass die vorgesehenen Neuerungen zu keinem Mehraufwand für die Kantone führen dürfen. Auch für die landwirtschaftlichen Betriebe sind mit der AP22+ keine administrativen Vereinfachungen absehbar. Eine Revision des bäuerlichen Bodenrechts und des landwirtschaftlichen Pachtrechts, zwei wichtige Pfeiler zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe, lehnt die Standeskommission als unnötig ab.

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