Appenzell Innerrhoden: Abnahme der Kriminalität im Jahr 2019

Die Gesamtkriminalität in Innerrhoden liegt im Jahr 2019 mit 331 erfassten Straftaten 16.8 Prozent unter jener des Vorjahres. Mehr als zwei Drittel der Straftaten entfallen - wegen der Zentrumsfunktion - auf den Bezirk Appenzell.

  • Spuren von zwei der im vergangenen Jahr erfassten Zerstörungen beziehungsweise Beschädigungen wegen Einbruchs. (Bilder: zVg/KAI)

    Spuren von zwei der im vergangenen Jahr erfassten Zerstörungen beziehungsweise Beschädigungen wegen Einbruchs. (Bilder: zVg/KAI)

Es entfallen 2019 83.4% oder 276 Fälle auf Straftaten nach Strafgesetzbuch (StGB), 11.8% oder 39 Straftaten auf übrige Bundesnebengesetze, drei Prozent oder zehn Fälle auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
und schliesslich 1.8% oder sechs Straftaten auf das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Bei den Gewaltstraftaten 2019 (unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten) zeigt sich mit 30 erfassten Straftaten gegenüber dem Vorjahr (56 Straftaten) ein markanter Rückgang.

Von den gesamthaft 331 erfassten Straftaten konnten deren 175 geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 52,9 Prozent (im Vorjahr 57,3%) entspricht. Bei den Straftaten nach Strafgesetzbuch beträgt die Aufklärungsquote 47,1 Prozent (im Vorjahr 52,8%), bei den Straftaten gegen das Vermögen 19.7% (im Vorjahr 27.3%).
Bei den aufgeklärten Delikten nach Strafgesetzbuch/Betäubungsmittelgesetz/Ausländer- und Integrationsgesetz sind die Täter/innen zu 14,2 Prozent weiblichen und 84,9 Prozent männlichen Geschlechts. 12,3 Prozent beträgt der Anteil der minderjährigen Täter/innen.
Der Ausländeranteil der ermittelten Täter/innen beträgt 41 Prozent im Bereich der Delikte nach Strafgesetzbuch, 29 Prozent im Bereich der Delikte nach Betäubungsmittelgesetz, 21 Prozent im Bereich der übrigen Bundesnebengesetze

Unter anderem aufgrund der Einwohnerzahl und der Zentrumsfunktion der Ortschaft Appenzell ist der Bezirk Appenzell am meisten betroffen von Straftaten gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz, sowie Ausländer- und Integrationsgesetz. Konkret entfallen 223 (67,4 Prozent – mehr als zwei Drittel!) der 331 begangenen Straftaten auf den Bezirk Appenzell.

Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen.
In der Statistik nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden.

Zudem nicht enthalten sind Antragsdelikte, wo durch die Geschädigten kein Strafantrag gestellt wird. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfall-statistik ausgewiesen.

Da es sich bei vielen der erfassten Straftaten um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die nur festgestellt werden, wenn die Polizei aktiv wird, sind die Zahlen der Statistik auch sehr stark abhängig von der Schwerpunktbildung und den Mitteln, welche die Polizei in einem Bereich einsetzt oder einsetzen kann. Das ist beispielsweise vor allem bei den Widerhandlungen ge-gen das Betäubungsmittelgesetz der Fall.

Die Kriminalstatistik des Kantons Appenzell Innerrhoden wird seit dem 1. Januar 2009 nach Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die Zählweise und die Auswertung der Straftaten für die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) erfolgt seit diesem Datum in der gesamten Schweiz einheitlich.

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