Anpassung der Auftragsvereinbarung mit dem Steueramt St.Gallen

Die Standeskommission hat eine Anpassung der im Jahr 2003 unterzeichneten Auftragsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. und dem kantonalen Steueramt St.Gallen betreffend juristische Dienstleistungen im Bereich Steuerrecht auf den 1. Januar 2020 genehmigt.

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Das seit 2003 unveränderte Honorar für die Dienstleistungen der Rechtsabteilung des kantonalen Steueramts St.Gallen wird von Fr. 48’000.- auf Fr. 55’000.- pro Jahr angehoben. Der Umfang der Dienstleistungen soll nach wie vor bei 400 Stunden pro Jahr liegen.

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