Anpassungen bei den Prämienverbilligungen

Die Standeskommission hat die Richtprämien 2019 für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien festgelegt. Die Richtprämien stützen sich wie bisher auf die Prämien des günstigsten Anbieters mit einer Filiale im Kanton Appenzell I.Rh. Als Referenzversicherung wurde das Hausarztmodell mit Unfalldeckung und einer Franchise von Fr. 300.- genommen.

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Auf dieser Basis betragen die Richtprämien 2019 für Erwachsene Fr. 3501.-, für junge Erwachsene Fr. 2626.- und für Kinder Fr. 798.-. Der Rahmen für die Selbstbehalte wird um 1% auf neu 8% bis 13% gesenkt. Zudem werden die Prämien für Kinder neu zu 80% verbilligt, statt wie bisher zu 50%. Damit kann ein weiterer Beitrag zur Entlastung von Familien geleistet werden.
Zudem hat die Standeskommission eine Klärung beim Rechtsmittelweg vorgenommen. Künftig kann gegen Verfügungen über Prämienverbilligungen beim Gesundheits- und Sozialdepartement kostenlos Einsprache geführt werden. Erst gegen diesen Entscheid sind dann Rekurse bei der Standeskommission möglich. Diese Änderung wurde beschlossen, weil sich in der bisherigen Praxis gezeigt hat, dass viele Betroffene nach den schriftlichen Erläuterungen des Departements im Rekursverfahren die Berechnungen nachvollziehen konnten und kein Interesse mehr an der Weiterverfolgung der Sache hatten. Haben sie dann aber nicht aktiv einen Rückzug des Rekurses erklärt, fielen Kosten an. Solche unbefriedigenden Situationen können mit der Einschaltung eines Einspracheverfahrens vermieden werden.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung sind unter www.ai.ch/ipv oder beim Gesundheitsamt erhältlich. Die Verfügung über den Anspruch auf Prämienverbilligung und die Auszahlung an die Krankenkassen werden üblicherweise im ersten Quartal des Prämienjahrs vorgenommen.

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