Ausserhoden führt weiterhin das Arbeitsinspektorat für Innerrhoden

Mit dem Kanton Appenzell A.Rh. wurde eine neue Vereinbarung abgeschlossen, mit der die Vollzugsaufgaben im Bereich des Arbeitsgesetzes und weiterer Gesetze im Kanton Appenzell I.Rh. weiterhin beim Arbeitsinspektorat des Kantons Appenzell A.Rh. bleiben. Die neue Regelung gilt rückwirkend seit 1. Januar 2019.

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Neben den klassischen Aufgaben gemäss Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz in den Bereichen Arbeitssicherheit und -hygiene, Plangenehmigungen, Arbeitszeitbewilligungen usw. vollzieht das Arbeitsinspektorat auch die Aufgaben in den Bereichen Entsendegesetz (flankierende Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit, FlaM) und Schwarzarbeitsgesetz. Seit vielen Jahren vollzieht das Arbeitsinspektorat des Kantons Appenzell A.Rh. die Vollzugsaufgaben auch für den Kanton Appenzell I.Rh. Die letztmals im November 2011 angepasste Vollzugsvereinbarung wurde auf Verlangen des Kantons Appenzell A.Rh. neu ausgearbeitet. In Verhandlungen zwischen den zuständigen Departementen beider Kantone konnte eine Einigung für die Vollzugsvereinbarung gefunden werden. Die Vergütung wird neu auf Grundlage einer Vollkostenrechnung geleistet.

Die Standeskommission hat die Vereinbarung zwischen dem Kanton Appenzell A.Rh. und dem Kanton Appenzell I.Rh. über die Zusammenarbeit im Vollzug des Arbeits-, Unfallversicherungs-, Entsende- sowie des Schwarzarbeitsgesetzes genehmigt. Sie ist mit der gegenseitigen Unterzeichnung rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

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