Bahnhof: Keine Einsprachen während Planauflage

Gegen den Teilzonenplan Bahnhof sind innerhalb der Planauflagefrist im Januar und Februar keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat legt ihn deshalb zusammen mit der integrierten Ergänzung des Baureglements voraussichtlich am 15. Mai dem Einwohnerrat vor.

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Dessen Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum. Ebenfalls am 15. Mai befindet das Parlament abschliessend über den Teilrichtplan. Diese Planungsmittel bilden die Grundlage für die Arealentwicklung beim Bahnhof Herisau. Neben dem Bau eines neuen Bushofs mit Bahnhofplatz durch die Gemeinde umfasst diese auch die mögliche Neubebauung der heute brachliegenden grossen Nutzungsflächen durch die Grundeigentümer oder Private.

Daneben wird der Einwohnerrat später auch über den Verpflichtungskredit für den neuen Bahnhofplatz mit Bushof befinden. Dieser beträgt nach jetzigem Stand brutto gegen 40 Mio. Franken – netto ca. 17-20 Mio. Franken – und wird dem Volk vorgelegt.

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