Bauland für Einfamilienhäuser in Wienacht-Tobel

Am 18. Oktober 2015 haben die Stimmberechtigten über die künftige Verwendung der Lie-genschaft „Alpenblick“, Wienacht, abgestimmt. Eine Mehrheit von 207 Stimmberechtigten votierte für das Szenario „Abbruch des Alpenblicks“. Dieses sah den Neubau eines Mehrfa-milienhauses oder von Einfamilienhäusern vor.

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Der Gemeinderat erachtete das Ergebnis als Auftrag, den Abbruch des „Alpenblicks“ unver[-]züglich zu veranlassen. Der Abbruch erfolgte 2016.

Im Leitbild 2011 hat sich der Gemeinderat im Kapitel „Entwicklung der Gemeinde“ für eine aktive Bodenpolitik, die Attraktivitätsteigerung des Ortsteils Wienacht-Tobel sowie die An[-]siedlung von Familien mit Kindern stark gemacht. Diese Visionen sollen nun realisiert werden. Auf der „Alpenblick“-Parzelle soll bezahlbarer Wohnraum für Familien erstellt werden. Um dies sicherzustellen, hat der Gemeinderat den Bodenpreis entsprechend festgelegt und für die Überbauung ein Richtprojekt ausarbeiten lassen. Die Parzelle mit einer Fläche von 1‘587 m2 wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Auflage ist, dass der Bau der Einfamilienhäuser gleichzeitig und nach bestehendem, ver[-]bindlichen Richtprojekt zu erfolgen hat. Mit der Richtprojekt-Vorgabe wird die gute Einpas[-]sung ins Orts- und Dorfbild und das einheitliche Erscheinungsbild der drei Neubauten sichergestellt. Mit entsprechenden vertraglichen Formulierung wird vereinbart, dass kein Zwischenhandel beim Boden besteht; die Eigentumsübertragungen oder die Baurechts-Er[-]teilungen erfolgen direkt an die Endnutzung, d.h. die interessierten Familien.

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