Der Gemeinderat erachtete das Ergebnis als Auftrag, den Abbruch des Alpenblicks unver[-]züglich zu veranlassen. Der Abbruch erfolgte 2016.
Im Leitbild 2011 hat sich der Gemeinderat im Kapitel Entwicklung der Gemeinde für eine aktive Bodenpolitik, die Attraktivitätsteigerung des Ortsteils Wienacht-Tobel sowie die An[-]siedlung von Familien mit Kindern stark gemacht. Diese Visionen sollen nun realisiert werden. Auf der Alpenblick-Parzelle soll bezahlbarer Wohnraum für Familien erstellt werden. Um dies sicherzustellen, hat der Gemeinderat den Bodenpreis entsprechend festgelegt und für die Überbauung ein Richtprojekt ausarbeiten lassen. Die Parzelle mit einer Fläche von 1587 m2 wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Auflage ist, dass der Bau der Einfamilienhäuser gleichzeitig und nach bestehendem, ver[-]bindlichen Richtprojekt zu erfolgen hat. Mit der Richtprojekt-Vorgabe wird die gute Einpas[-]sung ins Orts- und Dorfbild und das einheitliche Erscheinungsbild der drei Neubauten sichergestellt. Mit entsprechenden vertraglichen Formulierung wird vereinbart, dass kein Zwischenhandel beim Boden besteht; die Eigentumsübertragungen oder die Baurechts-Er[-]teilungen erfolgen direkt an die Endnutzung, d.h. die interessierten Familien.