Benützungsreglement für Gemeindearchiv erlassen

Laut kantonalem Archivgesetz haben die Gemeinden ein Benützungsreglement für ihre Gemeindearchive zu erlassen.

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Dies hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung gemacht und gestützt auf das kantonale Archivgesetz ein Benützungsreglement per 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt. Im Gemeindearchiv befinden sich archivwürdige Dokumente und Schriften der kommunalen Organe. Die Gemeindekanzlei wurde als zuständige Stelle beauftragt, die Aufsicht über das Gemeindearchiv obliegt dem Gemeinderat. Das Benützungsreglement ist auf der Gemeinde-Homepage zur Ansicht aufgeschaltet.

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