Billag-Rückzahlungen: Jeder Haushalt soll pauschal 50 Franken erhalten

Statt einer individuellen Rückzahlung der vom Bund zu Unrecht auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen erhobenen Mehrwertsteuer soll eine Pauschalvergütung an alle Haushalte erfolgen. Die Standeskommission unterstützt diesen Lösungsvorschlag des Bundes.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Das Bundesgericht ordnete im Herbst 2018 in vier Einzelfällen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Zeit von 2010 bis 2015 an. Die Erhebung der Mehrwertsteuer war gemäss Begründung des höchsten Gerichts ohne Rechtsgrund erfolgt. Mit einem neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass alle Haushalte eine pauschale Vergütung der vom Bund von 2010 bis 2015 zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer erhalten. Die pauschale Vergütung soll in Form einer einmaligen Vergütung von Fr. 50.– auf einer Abgaberechnung der Gebührenerhebungsstelle Serafe AG umgesetzt werden. Für Unternehmen soll diese Gutschrift entfallen. Diese können im Einzelfall Rückforderungsansprüche an das Bundesamt für Kommunikation richten.

Die Standeskommission unterstützt die vorgeschlagene Pauschalvergütung an alle Haushalte. Gemessen an der Höhe des Rückerstattungsbetrags pro Haushalt würde eine individuelle Rückzahlung einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen. Diese Lösung schafft zudem Rechtssicherheit in der Frage, wer welche Vergütung erhält.

Weitere Artikel