Bundesgericht wird über «Sonneblick» entscheiden

Das Bundesgericht wird über den Fall des Asyl-Zentrums «Sonneblick» in Walzenhausen entscheiden. Das Anwohner-Komitee erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Ausserrhoder Obergerichts, wie es am Montag mitteilte.

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Im Februar hatte das Obergericht entschieden das Gästehaus «Sonneblick» dürfe in ein Durchgangszentrum für Asylsuchende umgenutzt werden. Es wies Beschwerden der Gemeinde Walzenhausen und von Anwohnern ab.

Im Sonneblick will der Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Asyl-Durchgangszentrum einrichten. Die Stiftung Sonneblick hat 2016 ein Baugesuch für diese Nutzung ihrer Gebäude eingereicht. Die zuständige Behörde von Walzenhausen verweigerte die Baubewilligung. Dagegen erhob der Kanton Rekurs, der vom Departement Bau und Volkswirtschaft im April 2018 gutgeheissen wurde. Die Umnutzung sei bewilligungsfähig. Dagegen reichten die Gemeinde Walzenhausen und Mitglieder des Komitees «Anwohner Sonneblick» Beschwerden ein. Das Obergericht wies die Beschwerden ab: «Nach Auffassung des Obergerichts steht der Umnutzung aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen. Insbesondere wird die Erschliessung als ausreichend angesehen.»

Jetzt zieht das Anwohner-Komitee den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Es kämpfe für ein «ausserkantonales und neutrales Urteil» des Bundesgerichts, schreibt es in seiner Mitteilung. Das Obergericht habe ein »kantonslastiges und regierungsfreundlichesUrteil gefällt», kritisiert es. Das Obergericht habe die Anwohner nicht einbezogen. «Seit wann muss nicht der Bauträger (Sonneblick und der Kanton) für die entsprechenden Anpassungen und Sicherheitsmassnahmen sorgen bei einem solchen Grossprojekt?» wird gefragt. Die winterlichen Verhältnisse auf der Sonneblickstrasse seien im Winter 2019 über vier Wochen jeweils am Vormittag dokumentiert worden. Die Strasse werde bei Schneefall 5.30 Uhr immer wieder geräumt. Die Winterdokumentation 2019 zeige die unzumutbaren Strassenverhältnisse. Es sei zu erkennen, dass es für Fussgänger nicht genügend Platz habe. Im Sonneblick seien in den vergangenen Jahren rund 4500 Übernachtungen pro Jahr gezählt worden. Geplant seien im Asylzentrum 80 bis 120 Personen. Das ergebe 29’200 Übernachtungen, eine Mehrbelastung von 640 Prozent bis zu 43’800 Übernachtungen und einer Mehrbelastung um 973 Prozent. «Hier sei die Frage erlaubt: Werden diese Fussgänger im Winter auf den Schneehaufen die Sonnenblickstrasse bewältigen müssen?» schreibt das Komitee. Fazit sei: Die Regierung wolle mit allen Mitteln das «Grossprojekt Asylzentrum Sonneblick» realisieren. Deshalb sei ein neutrales Urteil nötig.

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