Coronavirus: Unterstützung im Kulturbereich erhöht

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erhöht die Höchstgrenzen für die Gewährung von À-fonds-perdu-Beiträgen für Kulturunternehmen von 100'000 auf 300'000 Franken. Der Regierungsrat hat die entsprechende Prioritätenordnung für die Bewilligung von Gesuchen angepasst. Zudem stellt er weitere 750‘000 Franken aus dem Lotteriefonds für Finanzhilfen im Kulturbereich zur Verfügung.

  • Symbolbild (Bild: Archiv)

    Symbolbild (Bild: Archiv)

Viele Kulturakteur*innen sind aufgrund der coronabedingten Einschränkungen mit sehr hohen Ausfällen konfrontiert und die kulturelle Vielfalt ist gefährdet. Um diese zu erhalten, stehen zwei Arten von Finanzhilfen zur Verfügung: Einerseits Ausfallentschädigungen und andererseits Beiträge an Transformationsprojekte. Bis anhin war der À-fonds-perdu-Beitrag pro Finanzhilfe auf maximal 100‘000 Franken limitiert.

Der Regierungsrat hat nun die Höchstgrenze der À-fonds-perdu-Beiträge für Kulturunternehmen (juristische Personen) auf maximal 300‘000 Franken erhöht und die entsprechende Prioritätenordnung für die Bewilligung von Gesuchen angepasst. Damit berücksichtigt der Regierungsrat einerseits die länger dauernden Einschränkungen im Kulturbereich und schafft andererseits eine bessere Gleichbehandlung von kleineren und grösseren Unternehmen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass einige Kulturunternehmen die Höchstgrenze von 100‘000 Franken bereits ausgeschöpft haben. Ziel ist es, mit den Massnahmen 95% der Gesuchsteller*innen im nötigen Umfang zu unterstützen.

Gesuchsformulare und weiterführende, laufend aktualisierte Informationen sind auf der Webseite des Kantons zu finden unter www.ar.ch/corona oder www.ar.ch/kulturfoerderung. Für Gesuche gelten folgende Eingabefristen: 31. Mai 2021, 30. September 2021 und 30. November 2021. Schäden aufgrund der coronabedingten Einschränkungen müssen rückwirkend geltend gemacht werden, verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

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