Dienstleitungs-Leistungsvereinbarung im Bereich Adoption abgeschlossen

Die Standeskommission hat den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Organisation PACH, Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Adoptionen gutgeheissen und das Gesundheits- und Sozialdepartement zur Unterzeichnung ermächtigt.

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Um eine angemessene Qualität in den Adoptionsverfahren sicherzustellen, überträgt der Kanton Appenzell I.Rh. ab dem 1. Januar 2020 Vollzugsaufgaben aus dem Bereich nationale und internationale Adoption an die Organisation PACH, Pflege- und Adoptivkinder Schweiz.

PACH ist ein Verein, der sich für Kinder und Jugendliche einsetzt, die nicht oder nur teilweise bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Der Verein finanziert sich mittels Direktverrechnung der Leistungen an die Leistungsempfänger, mit Beiträgen von Kantonen sowie über Spenden. PACH strebt mit allen Deutschschweizer Kantonen den Abschluss einer Vereinbarung über eine Mitfinanzierung der Basisleistungen an. Diese beinhalten etwa eine Beratung und Begleitung von Adoptiveltern, die Beratung von leiblichen Eltern und werdenden Müttern auf dem Weg zu einer allfälligen Adoptionsfreigabe, oder die Durchführung von Beratungen für Adoptivkinder und erwachsene Adoptierte.

Der Berechnung des Beitrags des einzelnen Kantons für die Basisleistungen liegt dessen Bevölkerungszahl zu Grunde. Der Aufwand für die Basisleistung von PACH in der gesamten deutschsprachigen Schweiz wird pauschal mit Fr. 225’000.- pro Jahr abgegolten. Damit beträgt der Beitrag des Kantons Appenzell I.Rh. Fr. 611.- pro Jahr.

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