Dritte Plenumssitzung der Verfassungskommission setzt weitere Akzente

An der dritten Sitzung der vielfältig zusammengesetzten Kommission, die die Totalrevision der seit 1995 geltenden Kantonsverfassung vorbereitet, wurden Themen aus dem Bereich der Volks- und Grundrechte behandelt sowie einige weitere Artikel der öffentlichen Aufgaben verabschiedet. Ins Auge stechen die Senkung des Stimmrechtsalters, das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene und die Ausrichtung auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft.

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Unter dem Vorsitz von Landammann Paul Signer tagte die Kommission bei ihren alternierenden Standorten diesmal im Kirchgemeindesaal Herisau. Zunächst ging es um das kantonale und kommunale Stimmrecht, die in zwei verschiedenen Artikeln geregelt werden. Mit knappem Mehr hatte sich die zuständige Arbeitsgruppe für eine Senkung des aktiven Stimmrechtsalters beim Kanton von bisher 18 auf 16 Jahre ausgesprochen. Wer von staatlichen Regelungen betroffen sei, solle auch mitbestimmen können, wurde etwa argumentiert.

Ja zum Ausländerstimmrecht

Ein weiteres heisses Eisen packte die Kommission mit dem Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene an.Vier Ausserrhoder Gemeinden haben es aufgrund der geltenden Kantonsverfassung auf kommunaler Ebene eingeführt, eine ganze Reihe von Abstimmungen fiel negativ aus. Und in einzelnen Gemeinden wurde das Ausländerstimmrecht gar nie thematisiert. Auch hier beantragte die vorberatende Arbeitsgruppe mit knappem Mehr, auf Begehren hin unter bestimmten Voraussetzung das Ausländerstimmrecht einzuräumen, wie diesbisher nur die Kantone Jura und Neuenburg tun.

Kein Sammelartikel für Grundrechte

In der geltenden Kantonsverfassung ist ein umfassender Grundrechtskatalog aufgeführt. Ohne darauf einzugehen, was in einer solchen Auflistung enthalten sein soll, beantragte die Arbeitsgruppe, diesen in einem „Sammelartikel“ stark zu verkürzen und die bundesverfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte nur noch stichwortartig aufzulisten (analog des Kanton St.Gallen). Allenfalls soll dieser mit selbstständigen kantonalen Grundrechten ergänzt werden. Weitergeführt wurde zum Sitzungsende die im April vertagte Diskussion über die staatlichen Aufgaben. Die Arbeitsgruppe machte dabei klar, dass sie trotz Kritik bei ihrer bisherigen „inpulsgebenden“ Vorgehensweise bleiben werde. Längere Diskussionen entwickelten sich um den Bereich Energie. Beim Abschnitt Erziehung und Bildung sollen beide Begriffe im Grundsatz weiterhin erwähnt werden, auch wenn erstere vorab Aufgabe der Eltern sei. Auch Bildungsdirektor Alfred Stricker meinte, man könne die Begriffe kaum trennen. Ausdrücklich genannt werden sollen auch die Chancengleichheit, die Qualität des Bildungswesens sowie die Durchlässigkeit. Parallel zu diesem Bereich läuft im Übrigen auch die Revision des Schulgesetzes, die entsprechende Punkte auch thematisieren wird.

Ja zur 2000-Watt-Gesellschaft

Eine spannende und höchst aktuelle Debatte entwickelte sich bei den staatlichen Aufgaben im Bereich Energie. Die Arbeitsgruppe schlug vor, den geltenden Absatz, dass Kanton und Gemeinden die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, verbindlicher zu machen. So soll expliziert die Verpflichtung auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft verankert werden, die ein energiepolitisches Modell darstellt, das von der ETH entwickelt wurde und das sich immer mehr durchsetzt. So könne der Kanton dem Zeitgeist entsprechen und habe eine Handhabe um zu agieren, statt zu reagieren. Das kantonale Energiekonzept reiche nicht. Mit 23 zu 3 Stimmen wurde überraschend klar das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft gutgeheissen.

Der gesamte Sitzungsbericht, kann unter: www.ar.ch eingesehen werden. Die nächste öffentliche Plenumssitzung findet am 27 Juni in Teufen statt.

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