In Art. 48 Abs. 1 FHG wurde für den Kanton eine Übergangsfrist zur Einführung bis spätestens auf das Jahr 2017 und in den Gemeinden spätestens auf das Jahr 2019 vorgesehen. Durch die Reorganisation der kantonalen Verwaltung verzögerte sich die Umsetzung um ein Jahr. Das bedeutet, dass der Voranschlag 2020 der Gemeinden mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) erstellt werden muss. Die Einführung stellt einen einmaligen Zusatzaufwand mit Schulungen und Datenerfassungen dar. Der AFP wird anschliessend für den Gemeinderat ein übersichtliches, vergleichbares und zusätzliches Führungsinstrument mit Langfristplanung sein.
Teufen | 28.06.2019 | 13:21 Uhr
gk
Einführung des Aufgaben- und Finanzplanes AFP
Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes ist der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung des Kantons.