Ersatz-Neubau Alpstall Ober-Cham durch Pächter

Der marode Alpstall Ober-Cham ist aufgrund eines Sturmschadens bis zur nächsten Alpsaison zu ersetzen.

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Der Gemeinderat hat mit der Verlängerung des Pachtvertrags sowie der Genehmigung des Baurechtsvertrages die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit der Stallneubau durch den Pächter übernommen wird.
Analog dem Vorgehen beim Neubau des Stalles auf der Gemeindeliegenschaft Alp Chapf, wird der Ersatz-Stallneubau auf der Gemeindeliegenschaft Alp Ober-Cham im Baurecht durch den langjährigen Pächter finanziert. Mit der Gewährung eines unselbständigen Baurechts sowie der gleichzeitigen Verlängerung des Pachtvertrages auf die Dauer von 50 Jahren hat die Gemeinde die erforderlichen Grundlagen geschaffen. Mit dieser Baurechtslösung geht der Stall nach Ablauf von 50 Jahren zu einem Restpreis an die Gemeinde über oder der Baurechtsvertrag kann verlängert werden. Als Eigentümerin der Alp Ober-Cham und als Pfandrechtgeberin hat die Gemeinde weiter ein Mitspracherecht bei der Planung. Analog der bisherigen Handhabung kann der Pächter für die Neuerstellung des Stalls Holz aus den Gemeindewaldungen unentgeltlich beziehen. Geplanter Baubeginn ist im Herbst 2018. Die Alphütte sowie das „Sauställeli“ bleiben unverändert bestehen.
In Abweichung zur Regelung Alp Chapf, mit einer 30-jährigen Vertragsdauer, wurde mit dem Pächter der Alp Ober-Cham eine 50-jährige Vertragsdauer vereinbart, da die Alp Ober-Cham lediglich während acht Wochen im Jahr bewirtschaftet werden kann. Nur aufgrund dieser verlängerten Vertragsdauer ist die grosse Investition für den Pächter betriebswirtschaftlich deckend finanzierbar.

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