Förderprogramm Energie 2017 mit Fördermassnahmen an der Gebäudehülle ergänzt

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat das kantonale Förderprogramm Energie 2017 verabschiedet. Weil der Bund die Finanzierung geändert hat, drängte sich dessen Überarbeitung auf. Die bewährte Förderung direkter Massnahmen der vergangenen Jahre wird leicht angepasst weitergeführt und mit Fördermassnahmen an der Gebäudehülle ergänzt.

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Appenzell Ausserrhoden fördert seit dem Jahr 2000 vorwiegend haustechnische Massnahmen im Gebäudebereich. Seit 2010 ergänzt das nationale Gebäudesanierungsprogramm, gespiesen durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe, die Gebäudehüllenförderung schweizweit. Aufgrund von Empfehlungen der eidgenössischen Finanzkontrolle schliesst das Bundesamt für Energie mit jedem Kanton eine neue Programmvereinbarung zur Ausrichtung der globalen Finanzhilfen ab, welcher Appenzell Ausserrhoden im Oktober zugestimmt hat. Die Neuregelungen beim Gebäudeprogramm und den Globalzahlungen bedingen daher eine Ablösung des kantonalen Förderprogramms 2010; vorwiegend im Bereich der Gebäudehüllenförderung.

Neu beinhaltet das ab Anfang 2017 gültige Ausserrhoder «Förderprogramm Energie» drei Fördertatbestände im Bereich der Gebäudehüllensanierung und sechs im Bereich der haustechnischen Anlagen (Nutzung erneuerbarer Wärme). Gefördert werden damit Wärmedämm-Massnahmen bei der Gebäudehülle. Zusätzlich können Gesamtsanierungen von ergänzenden Beiträgen profitieren. Die Förderung der erneuerbaren Energien bleibt damit fast wie bisher bestehen und wird zusätzlich durch die Förderung im Bereich der Gebäudehüllensanierung ergänzt. Aufgrund von interkantonalen Vorgaben wurden die minimalen Förderbeitragssätze leicht gegen oben angepasst. Einzig der Fensterersatz wird nicht mehr direkt, sondern nur noch im Rahmen einer Gesamtsanierung unterstützt.

Künftig nicht mehr gefördert werden Bereiche, die vom Bund generell nicht finanziell mitgetragen werden. Dazu gehören beispielsweise der GEAK-Plus, die Zertifizierungskosten für Minergie, Machbarkeitsstudien oder Spezialanlagen und Beiträge an energiepolitische Massnahmen der Gemeinden.

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