Gebührenpflicht für Parkplätze in Wasserauen

Auf Ersuchen des Bezirksrats Schwende und der Luftseilbahn Wasserauen-Ebenalp AG hat die Standeskommission die Parkplätze im Raum Wasserauen neu für gebührenpflichtig erklärt.

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Betroffen sind die Parkplätze eingangs Wasserauen, bei der Talstation der Luftseilbahn und die Fläche vom Bahnhof Wasserauen bis zum Restaurant Alpenrose.
Die Gebührenpflicht gilt vom 1. Mai bis zum 30. November täglich von 8 bis 18 Uhr. Die ersten 90 Minuten der Parkzeit sind gratis. Danach sind für eine Parkdauer von bis zu drei Stunden Fr. 3.- zu entrichten. Die Gebühr für den ganzen Tag beträgt Fr. 5.-. Es sind auch Saisonkarten für Fr. 140.- erhältlich.
Die Ausweitung der Gebührenpflicht auf die Parkplätze in Wasserauen hat eine Totalrevision des Standeskommissionsbeschlusses über das gebührenpflichtige Parkieren erforderlich gemacht. Die Tarife für die bereits bisher gebührenpflichtigen Parkplätze im Dorfrayon von Appenzell und die dort geltenden Zeiten bleiben unverändert.
Die Neuregelung tritt am 9. Juli 2019 in Kraft. Über den genauen Zeitpunkt der Einführung der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen in Wasserauen entscheidet der Bezirksrat Schwende.

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