Gemeinden kommen in Bedrängnis

Die Konferenz der Ausserrhoder Gemeindepräsidien befasste sich jüngst mit den einschneidenden Massnahmen, die sich beim geplanten Finanzausgleich ergeben könnten. Einige Gemeinden werden in finanzielle Bedrängnis geraten, ist sich die Konferenz sicher.

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Kanton und Gemeinden sind bezüglich der Finanzlage weiterhin gefordert. Nach einem schlechten Ergebnis in der Staatsrechnung 2016, soll das Ergebnis für 2017 aber besser ausfallen. Beim Kanton weiss man, dass der Voranschlag 2017 etwas zu hoch gegriffen war und man gegenüber dem Voranschlag um 11,3 Mio. Franken schlechter abschliesst als budgetiert, aber immer noch ein Plus von 3,5 Mio. Franken resultiert. Bessere Zahlen soll ein «Stabilisierungsprogramm» liefern. Eine von fünf Massnahmen ist dabei eine Steuererhöhung: Für 2019 wurden vom Regierungsrat eine Erhöhung von 0,1 Einheiten beschlossen. Der Kantonsrat zog diese Erhöhung auf 2018 vor.
Eine weitere Massnahme, mit der sich die Gemeindepräsidien befassten, ist eine Revision des Steuergesetzes: Zwischen dem Kanton und den Gemeinden soll der Steuerertrag von juristischen Personen 50:50 verteilt werden. Weiter sind Einsparungen in der kantonalen Verwaltung und bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen an den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden geplant. Die grösste Auswirkung auf die Gemeinden dürfte eine einschneidende Massnahme beim Finanzausgleich bewirken: Einige Gemeinden weisen eine tiefe Steuerkraft aus und kommen daher auf so geringe Einnahmen, dass sie nur mit einer «Mindestausstattung» durch den Kanton ihren monetären Pflichten nachkommen können.
Der Anspruch auf eine Mindestausstattung wird heute jeweils um 7,5 Prozent gekürzt. Nun sollen es 12,0 Prozent werden. Für etliche Gemeinden, die ohnehin jetzt schon einen hohen Steuerfuss aufweisen, wird das Wirtschaften noch schwieriger werden als es jetzt schon ist.
Beispiel Hundwil: Die Gemeinde hat einen Steuerfuss von 4,7 Einheiten (2016). Von den jährlichen 1,6 Mio. Franken aus dem Finanzausgleich sollen ihr 65‘000 Franken gekürzt werden. Um das auszugleichen, kann der schon hohe Steuersatz nicht noch höher geschraubt werden. Geplante Investitionen müssen zurückgestellt, die Jahresrechnung kann noch knapp durchgezogen werden.
Beispiel Urnäsch: Der Betrag des Finanzausgleichs würde von 1,6 Mio. Franken um rund 420‘000 Franken gekürzt werden. Falls man dies mit einer Steuererhöhung kompensieren wollte, müssten zu den heutigen 4,30 Steuereinheiten noch 0,3 bis 0,4 Einheiten mehr eingefordert werden. Das tönt nach «unmöglich».
Die Gemeindepräsidien werden in einem Workshop versuchen, andere Lösungen zu finden, als sie den Vorschlägen der Regierung entsprechen. Gibt es flankierende Massnahmen, mit denen die vorgesehenen Reduktionen der Beiträge abgefedert werden können? Überhaupt: Wie kann zwischen den Gemeinden eine ausgewogene Lösung erreicht werden?

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