Gemeinderat genehmigt neues Fuss- und Radwegkonzept

Nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Richtplanes per 1. Januar 2019 haben die Gemeinden innert fünf Jahren ihre Ortsplanung auf die neuen Begebenheiten anzupassen. In Teufen befasst sich derzeit die Planungskommission mit der kommunalen Richtplanung.

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In einem ersten Schritt konnte dabei das Fuss- und Radwegkonzept als Bestandteil der Richtplanung zuhanden des Gemeinderates verabschiedet werden. Die Erarbeitung des Fuss- und Radwegkonzeptes erfolgte nach dem Bottom-up-Prinzip. Dabei wurden an einem Idealbild/Zielzustand die kritischen Netzelemente evaluiert und potentielle Massnahmen entwickelt. Mit diesem Prinzip werden die Inhalte des Konzepts besser auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen abgestimmt. Differenziertere Aussagen definieren die notwendigen Schritte zum angestrebten Zielzustand. Diese erleichtern auch eine Priorisierung von möglichen Massnahmen und die Integration von detaillierten Handlungsfeldern in den kommunalen Richtplan. Der Gemeinderat hat das Fuss- und Radwegkonzept genehmigt und dabei festgelegt, dass der Hauptachse Teufen-Niederteufen-Lustmühle-St.Gallen die höchste Priorität beigemessen wird.

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