Gemeinderat ist gegen den Windpark Honegg-Oberfeld

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Einwendungsverfahrens gegenüber dem Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh. gegen den geplanten Windpark Honegg-Oberfeld ausgesprochen.

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Der Kanton Appenzell I.Rh. hat eine Richtplanänderung zu Windkraftanlagen publiziert. Bis zum 31. Mai 2018 jede interessierte Person oder Institution unabhängig vom Wohnort zum Erlass Stellung nehmen. Der Standort Honegg-Oberfeld befindet sich auf der Krete des Hügelzuges Buche-Gäbris-Suruggen-Honegg-St. Anton, der von weither sichtbar ist und unter anderem die Gemeinde Trogen landschaftlich prägt. Ein Windrad kommt im Waldgebiet direkt an die Grenze zum Kanton Appenzell A.Rh. zu stehen, das andere 430 m südöstlich davon ebenfalls nahe der Grenze zu Appenzell A.Rh. ins Wiesland. Die Gemeinde Trogen ist also unmittelbar davon betroffen.

Der Gemeinderat hatte sich bereits im Rahmen der Richtplanung für den Kanton Appenzell A.Rh. zweimal gegen die Erstellung von Windkraftanlagen in Appenzell A.Rh. ausgesprochen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden positioniert sich als Wohnkanton mit intakter Landschaft – insbesondere die einmalige Streusiedlung wird immer wieder betont. Mit den geplanten Windanlagen würden diese Werte stark beeinträchtigt und vor allem dem Landschaftsschutz wird zu wenig Rechnung getragen. Für den Standort Honegg-Oberfeld gelten diese Überlegungen genauso. Auch der touristische Aspekt für das ganze Appenzellerland ist nicht zu vernachlässigen. Das Landschaftsgutachten zum Windpark Oberegg bestätigt klar die Unverträglichkeit zwischen der Appenzeller Landschaft und Grosswindrädern und bestätigt damit auch die Meinung des Gemeinderates Trogen.

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  • (Symbolbild: fotolia)