Gültigkeit der Wahl ist anscheinend unsicher

Micheal Litscher wurde heute zum neuen Gemeindepräsidenten von Walzenhausen gewählt. Anscheinend ist dies noch nicht definitiv. Im Vorfeld der Wahlen wurde eine Beschwerde gegen die Gültigkeit dieser Wahl «wegen ihrer mangelhaften Vorbereitung durch den Gemeinderat» eingereicht. Zwar habe der Regierungsrat diese Beschwerde «abgeschmettert», aber die Beschwerdefrist zu diesem Entscheid laufe noch bis zum 9. Oktober 2017, wie einer heute verbreiteten Mitteilung von Martha und Theo Frey sowie Ruedi Tobler entnommen werden kann.

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Weiter ist dem an die Medien gerichteten Schreiben zu entnehmen, dass «im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Wahl und baldmöglichster Klarheit über ihre Gültigkeit» die Beschwerdeführer von der Gemeinde Walzenhausen Einsicht in einige Gemeinderatsprotokolle und weitere Unterlagen verlangten.

Zum Verfahren des Gemeinderates wird festgehalten, dass dies «Willkür pur» und «typisch für die chaotische Politik des Gemeinderates» sei. Die Beschwerdeführer werfen die Frage auf, ob der Gemeinderat Walzenhausen etwas zu verbergen habe. Denn das Gremium habe «alles daran gesetzt, die Wahl seines Mitglieds Litscher durchzudrücken».

So habe der Gemeinderat zwar bei der Bekanntgabe des nicht fristgemässen Rücktritts des bisherigen Gemeindepräsidenten am 13. Februar 2017 die schnellstmögliche Ausschreibung der Wahl eines neuen Gemeindepräsidenten in Aussicht gestellt, diese aber bis im August verzögert. Im Juli habe der Rat «zwar einer „Findungskommission“ ein 5000-fränkiges Inserat finanziert» (…). Einen Termin, bis wann sich Interessierte auf der Gemeindekanzlei melden müssten, um einen gedruckten Wahlzettel zu erhalten, habe der Gemeinderat jedoch so kurzfristig publiziert, dass «in der Appenzeller Zeitung vom 11. August zu lesen war, wer dies wünsche, „hat sich bis heute um 14 Uhr bei der Gemeindekanzlei telefonisch oder per Mail zu melden“.» Der Rheintaler als zweites amtliches Publikationsorgan sei nicht in der Lage gewesen, den «Alibitermin» zu vermelden.

Weiter halten die Beschwerdeführer fest: «Was zu Beginn noch als Ausdruck der generellen staatspolitischen Inkompetenz im Gemeindehaus interpretiert werden konnte (dort ist beispielsweise der Unterschied zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nicht bekannt), entpuppte sich schliesslich als Strategie, um mehr als eine Kandidatur (…) für das Gemeindepräsidium zu verhindern.»

Der «Findungskommission» sei es ein Anliegen gewesen, eine Doppelkandidatur für das Gemeindepräsidium vorschlagen zu können, um eine demokratische Wahl zu ermöglichen.

Aus dem Wahlresultat lasse sich kein Vertrauensvotum für Michael Litscher herauslesen. «Fast 100 Stimmzettel waren leer oder trugen andere Namen, heisst es im Schreiben weiter. Und: «Es ist daran zu erinnern, dass Herr Litscher am Wahlpodium ultimativ festgehalten hat, dass er das Gemeindepräsidium nur als Vollamt übernehmen will.» Dafür sei aber die Gemeindeordnung anzupassen. Es zeige sich, wie «chaotisch» der Gemeinderat Walzenhausen agiere, «dass er die Wahl eines Vollzeit-Gemeindepräsidenten angesetzt hat, bevor die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden sind.»

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