Hirschberg-Antenne kann 5G übertragen

Jedes Jahr verdoppelt sich die Datenmenge, die über das Mobilfunknetz übertragen wird. Mit der Einführung der 3. Mobilfunkgeneration (3G) Mitte der 2000er-Jahre und der 4. Generation (4G) ab 2012 konnte der Bedarf bisher abgedeckt werden. Nun stossen diese Technologien jedoch an ihre Grenzen. Die Einführung von 5G wird für eine deutliche Erhöhung der Datenübertragungskapazitäten sorgen.

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Längerfristig bietet die 5G-Technologie die Möglichkeit für einen Ausbau im erhöhten Frequenzbereich von 20-80 GHz. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von «Millimeterwellen». Diese Frequenzen sind bisher nicht bewilligt und kommen daher auch nicht zum Einsatz. Über die Einwirkungen dieser Strahlung auf den Menschen bestehen aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten und Forschungsbedarf. Ein konkreter Plan, ob und wann in der Schweiz «Millimeterwellen» zur Anwendung gelangen könnten, liegt noch nicht vor. Für die Bewilligung von neuen Frequenzbändern ist der Bund zuständig.
Die Aufgabe der Kantone besteht darin, zu überprüfen, ob neue oder bestehende Anlagen die geforderten Grenzwerte einhalten. Die Kantone haben keine Kompetenz, Moratorien zu erlassen, wenn der Bund die Frequenzen freigegeben hat.
Solange also die Bestimmungen und die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden, kommt man nicht umhin, die Installation von Antennen zur Umsetzung von 5G zu genehmigen.
Die Bewilligungspraxis des Kantons Appenzell I.Rh. richtet sich nach den Empfehlungen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz sowie der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute zur Bewilligung von Mobilfunkanlagen. Bei den bisher gemeldeten Anpassungen handelt es sich um Bagatelländerungen an bereits bestehenden Sendeanlagen. Das heisst, die einmal bewilligte Sendeleistung wird nicht erhöht, und die Immissionen bei den Betroffenen sind gleichgeblieben. Dafür ist nach gängiger Vollzugspraxis kein ordentliches Bewilligungsverfahren notwendig.
Für den Bau neuer Mobilfunkanlagen wird die Durchführung eines ordentlichen Baugesuchsverfahrens verlangt. Dasselbe gilt, wenn auf bestehenden Anlagen die Sendeleistung erhöht werden soll.
Im Kanton Appenzell I.Rh. ist aktuell die Mobilfunkanlage Hirschberg mit der neuen 5G-Technologie ausgestattet. Die Inbetriebnahme der neuen Anlage erfolgte im Rahmen eines Bagatellverfahrens.

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