18 Monate bedingt für verbotene Pornografie

Eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt und eine Busse von 5000 Franken: So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Appenzell für einen 66-jährigen Appenzeller Geschäftsmann unter anderem wegen Veruntreuung und mehrfacher Pornografie.

Das Bezirksgericht verurteilte den 66-Jährigen zudem wegen Ungehorsams des Schuldners im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren, des Überlassens eines ungelösten, nicht versicherten Fahrzeugs, sowie des mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben – bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Weil er ein geleastes Auto verkauft hatte, muss er der Leasingfirma über 67’800 Franken, nebst Zins von fünf Prozent seit November 2016 bezahlen. Ausserdem gehen Gerichtsgebühr und Untersuchungskosten von insgesamt 22’576 Franken zu seinen Lasten. Vier Computer und elf Datenträger werden eingezogen und vernichtet. Damit folgte das Gericht in allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerschaft, der Leasingfirma.

Der Beschuldigte selber hatte einzig sein Nichterscheinen zum Pfändungstermin zugegeben. Alle anderen Vorwürfe bestritt er. Der Verteidiger hatte Freispruch von den Vorwürfen der Kinderpornografie, Veruntreuung und des Überlassens eines nichtversicherten Autos verlangt. Für die übrigen Tatbestände forderte er eine milde Bestrafung.

Der Mann hatte für seine Computer ein einziges Passwort verwendet, das «alle» kannten: seine Familie, seine Mitarbeiter und jene der Computerfirma, die die IT-Anlage wartete. Bei Datensicherungen seien alte Dateien ungewollt wieder hergestellt worden. «Jedermann konnte sich auf den Geräten des Beschuldigten einloggen,» erklärte der Verteidiger.

Der Mann hatte 2013 und 2014 total 744 kinderpornografische Bilder und 216 Videos heruntergeladen – und jeweils nach «young girls» gesucht. Die Bilder zeigten offensichtlich minderjährige weibliche Personen in lasziven Posen, so die Anklage. Dazu kamen verbotene Pornografie mit Tieren und ein Video, das eine Vergewaltigung zeigt. Bereits vor zehn Jahren musste sich der Mann schon einmal wegen Kinderpornografie – und Betrugs – vor Gericht verantworten. Damals wurde er vom Vorwurf der Pornografie freigesprochen.

2010 wie heute bestritt er die Vorwürfe vehement. Er habe seither nie mehr etwas heruntergeladen. Dabei hatte die
Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie (Kobik) die Untersuchungsbehörden auf den Konsum verbotener Pornografie des Mannes aufmerksam gemacht.

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