Indirekter Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative

Die Standeskommission kann den vom Bundesrat ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative grundsätzlich unterstützen. Sie bringt dennoch einen konkreten Änderungsantrag ein.

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Die Fair-Preis-Initiative will die häufig praktizierte internationale Preisdiskriminierung von Interessenten in der Schweiz bekämpfen. Mit einer Änderung des Kartellgesetzes sollen das Konzept der relativen Marktmacht eingeführt und private Geoblocking-Massnahmen verboten werden. Da die Initiative dem Bundesrat zu weit geht, hat er einen direkten Gegenvorschlag erarbeitet, welcher gezielt die grenzübergreifende Preisdiskriminierung bekämpft, ohne volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen auf die Schweiz zu zeitigen. Relativ marktmächtige Unternehmen sollen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, in der Schweiz ansässige Unternehmen auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern und damit Parallelimporte zuzulassen.

Die Standeskommission hält es mit dem Bundesrat für richtig, das Konzept der relativen Marktmacht in der Schweiz nicht vollständig einzuführen, zumal auch nach der Einführung unklar bleibt, wann genau ein Unternehmen von einem anderen abhängig ist. Sie beantragt aber dem Bundesrat, dass für eine unzulässige Verhaltensweise eines relativ marktmächtigen Unternehmens zumindest eine Verwaltungssanktion anzudrohen ist. Den Vorschlag des Bundesrats, dass ein solches Verhalten ohne direkte Sanktion bleiben soll, lehnt die Standeskommission ab.

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