Infos der Gemeinde Bühler zur ausserordentlichen Lage

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die ausserordentliche Lage erklärt, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Nachfolgend sind weitere Informationen im Zusammenhang mit der Gemeindeverwaltung Bühler, die bis auf weiteres gelten.

  • Bild: Archiv app24

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Die Mitabreitenden der Gemeindekanzlei, Finanzverwaltung, Einwohnerkontrolle und der Zivilstandsamtes arbeiten entweder im Gemeindehaus oder zuhause (Homeoffice). Die Verwaltung ist über Telefon (071 791 70 23), über die verschiedenen Mailadressen zu den bisher geltenden Öffnungszeiten oder per Post erreichbar. Über diese Kanäle können Fragen beantwortet, Anliegen bearbeitet oder bei dringenden Angelegenheiten Termine vereinbart werden. Ein spontaner Besuch im Gemeindehaus ist ab sofort bis auf weiteres nicht mehr möglich.

Sollte ein Besuch vorgängig vereinbart worden sein, sind die Kundinnen und Kunden aufgefordert, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Mitmenschen bei ihrem Besuch an die Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu halten.


Bestattungen
Bestattungen sind vom Veranstaltungsverbot grundsätzlich ausgeschlossen. Angehörige haben Abdankungsfeiern, gemäss der Definition des Bundesrates, «im engen Familienkreis» zu gestalten. Bei Fragen hilft das Bestattungsamt (071 791 70 23) gerne weiter.


Zivilstandsamt
Im Grundsatz ist eine Trauung oder eingetragene Partnerschaft unter der Beachtung aller Hygienemassnahmen (gemäss Empfehlung BAG) durchzuführen.
Gestützt auf Art. 6 Abs. 1 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 ZStV und Art. 75l Abs. 1 ZStV kann die Platzzahl der Gäste beschränkt werden. Bis auf weiteres sind nur Personen mit gesetzlicher Funktion (Brautleute / PartnerInnen, Trauzeugen, Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte sowie dolmetschende Personen) zugelassen.

Die Informationen werden laufend aktualisiert. Der Gemeindeführungsstab trifft sich regelmässig zu Sitzungen, um die Lage zu analysieren und in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat die notwendigen Schritte einzuleiten.

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