Innerrhoder Sportanlagen ab 11. Mai 2020 teilweise wieder zugänglich

Sämtliche Schulgemeinden, der Bezirk Appenzell als Betreiber der Sportanlage «Schaies» und der Appenzeller Badi, das Gymnasium St.Antonius und der Kantonale Führungsstab haben gemeinsam die Bedingungen zur teilweisen Wiedereröffnung der Innerrhoder Sportanlagen erarbeitet.

  • (Symbolbild: bigstock)

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Ab dem 11. Mai 2020 können Trainings für Mitglieder von Sportvereinen gemäss Schutzkonzepten wieder aufgenommen werden. Die Appenzeller Badi bleibt vorderhand bis 7. Juni 2020 geschlossen.
Sportanlagen dürfen nur dann genutzt werden, wenn die jeweiligen schweizerischen Verbände plausibilisierte Schutzkonzepte erstellt haben. Zusätzlich muss jeder Verein ein eigenes Schutzkonzept ausarbeiten, das spezifisch auf seine Trainings angepasst ist. Ausserdem ist das Schutzkonzept des jeweiligen Anlagebetreibers einzuhalten. Generell dürfen Garderoben und Duschen bis auf weiteres nicht genutzt werden. Zugelassen ist die Benützung der WC-Anlagen.
Vereine, welche ein Schutzkonzept des Schweizerischen Verbands sowie ein eigenes Schutzkonzept vorlegen können, stellen ein Gesuch um Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs an den Anlagebetreiber. Vereine und Gruppen ohne Zugehörigkeit zu einem Verband mit bewilligtem Schutzkonzept dürfen die Sportanlagen der Schulgemeinden, des Bezirks Appenzell und des Gymnasiums St.Antonius bis auf weiteres nicht nutzen. Das Gleiche gilt für Sportlerinnen und Sportler, die nicht Mitglied in einem Sportverein sind.
Für die Einhaltung der Schutzkonzepte sind sowohl Trainerinnen und Trainer als auch Sportlerinnen und Sportler verantwortlich. Die Betreiber der Sportanlagen werden auf Missstände hinweisen und sind berechtigt, Personen, die sich nicht an die Schutzkonzepte halten, von den Anlagen zu weisen. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage entzogen.
Die Appenzeller Badi wird voraussichtlich ab dem 8. Juni 2020 für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Gleichzeitig kann der Schwimmclub Appenzell seine Trainingstätigkeit wieder aufnehmen. Unter welchen Bedingungen dies möglich sein wird, entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.

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