Mit dem Förderkonzept 2020-2024 wird das Konzept 2015-2019 abgelöst. Es bietet den Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, Investitionshilfen in Form von Beiträgen und Darlehen zu beantragen. Diese umfassen die Bereiche Umwelt/Biodiversität, Verbesserung von Wasserversorgungen sowie Investitionen in erneuerbare Energie. Ins Konzept 2020-2024 wurden die Förderung der Tiergesundheit und Investitionsdarlehen für Photovoltaikanlagen neu aufgenommen.
Im Bereich Tiergesundheit können neu Projekte, die zur Vorbeugung gegen Tierkrankheiten beitragen und sich auf die Verminderung des Antibiotikaeinsatzes auswirken, unterstützt werden. Die Förderung von erneuerbarer Energie steht ebenfalls neu in den Massnahmen des Konzepts, denn Scheunendächer bieten ein grosses Potential für Photovoltaikanlagen. Mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Agrarfonds wird die Finanzierung für Bäuerinnen und Bauern erleichtert. Mit dem Förderkonzept können weiterhin Investitionshilfen für insektenschonende Mähtechnik oder für die Sanierung von hofeigener Wasserversorgung beantragt werden. Weiterhin möglich sind Darlehen für innovative Projekte und Verbesserungen der betrieblichen Strukturen.