Kantonsrat stimmt Umsetzung der Steuer-AHV-Vorlage zu

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Dienstag die geplante kantonale Umsetzung der Steuervorlage mit AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen, über die am 19. Mai abgestimmt wird. Als Kompensation zu den Erleichterungen für Unternehmen werden die Kinderzulagen erhöht.

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Wie andere Kantone reagiert auch Ausserrhoden auf den vom Bund geplanten Wegfall der Steuervorteile für ausländische Statusgesellschaften mit neuen Privilegien, von denen alle Unternehmen profitieren werden.

In der Vorlage des Regierungsrats ist keine Änderung bei der ohnehin schon tiefen Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen geplant. Sie soll bei 6,5 Prozent bleiben. Vorgesehen sind dafür etwa Übergangsfristen von fünf Jahren für Statusgesellschaften unter bestimmten Bedingungen, steuerliche Entlastungen bei den Einkünften aus Patenten, sowie höhere Abzüge für die Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Unternehmen. Als Ausgleich zur Bevorteilung der Unternehmen werden die Kinder- und Ausbildungszulagen um je 30 Franken erhöht. Die Änderungen führen beim Kanton zu Steuerausfällen von jährlich 380’000 Franken. Die Gemeinden verlieren jährlich 460’000 Franken. All diese Änderungen treten allerdings nur in Kraft, wenn es am 19. Mai ein Ja zur Steuervorlage mit AHV-Finanzierung gibt.

Alle Fraktionen begrüssten die Vorlage. In der Schlussabstimmung stimmte der Ausserrhoder Kantonsrat der Vorlage in erster Lesung ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zu.

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