Keine Rücktritte in Urnäsch

Amtlich mitgeteilt

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Gemäss heutigem Stand liegen per Ende Amtsjahr keine Rücktritte aus Urnäscher Behörden vor und somit sind am 15. März 2020 keine Ergänzungswahlen vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis nehmen dürfen, dass weder aus dem Kantonsrat, noch aus dem Gemeinderat oder der Geschäftsprüfungskommission per Ende Amtsjahr Rücktritte zu verzeichnen sind.
Ordentliche Rücktritte aus kommunalen Behörden und Kommissionen waren bis spätestens Ende November schriftlich einzureichen. Das laufende Amtsjahr endet am 31. Mai 2020. Am 15. März 2020 fänden die kommunalen Ergänzungswahlen (1. Wahlgang) statt. Gemäss heutigem Stand sind sie nicht notwendig.
Allfällige Ersatzwahlen in die Kommissionen erfolgen durch den Gemeinderat an der Mai-Sitzung.

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