Keine Veränderungen bei der Schätzungskommission

Die Mitglieder der Eidgenössischen Schätzungskommissionen werden teilweise durch das Bundesverwaltungsgericht und teilweise durch die Kantonsregierungen gewählt. Die Standeskommission hat für die Amtsperiode 2019 bis 2024 die bisherigen kantonalen Mitglieder bestätigt.

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Die Schätzungskommissionen sind erstinstanzliche Fachgerichte in Enteignungssachen des Bundes. Sie haben die Entschädigung für Grundstücke und dingliche Rechte, welche für eine Bundesaufgabe oder im nationalen Interesse enteignet werden, festzusetzen.

Gemäss Art. 61 des Bundesgesetzes über die Enteignung werden die Mitglieder der Schätzungskommissionen auf die gleiche sechsjährige Amtsdauer wie die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts gewählt, also für 2019 bis 2024. Die Standeskommission hat für die Amtsperiode 2019 bis 2024 folgende Fachrichter als Mitglieder der Eidgenössischen Schätzungskommission 11 gewählt: Thomas Gmünder, Leiter Schatzungsamt, Appenzell; Rainald Stark, dipl. Arch. ETH/SIA und eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Appenzell und Walter Wetter, Landwirt, Gontenbad

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