Leistungsvereinbarung über den ambulanten Notfalldienst

Die Landsgemeinde 2018 hat mit einer Revision des Gesundheitsgesetzes (GS 800.000) neue Grundlagen für den ärztlichen Notfalldienst geschaffen. Der Kanton kann der Appenzellischen Ärztegesellschaft für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Notfallversorgung einen Beitrag leisten. Zuständig für den Abschluss der dafür nötigen Leistungsvereinbarung ist die Standeskommission.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Inzwischen konnte die entsprechende Leistungsvereinbarung ausgearbeitet werden. Gemäss dieser beträgt die Abgeltung an die Ärztegesellschaft für die Sicherstellung des ambulanten Notfall- und Amtsarztdienstes im Kanton Appenzell I.Rh. pro Jahr Fr. 80’000.-. Die Leistungsvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 und ist einstweilen bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Für die Regelungen ab 2020 werden die beiden Vereinbarungsparteien im ersten Halbjahr 2019 erneut Verhandlungen führen. Die Standeskommission hat die Vereinbarung bestätigt.

Weitere Artikel