Markus Rohrer in stiller Wahl gewählt

Nach den Gesamterneuerungswahlen vom 17. März 2019 blieb ein Sitz in der Geschäftsprüfungskommission vakant.

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Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss, wer an einem zweiten Wahlgang teilnehmen will, dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang der Gemeindekanzlei mitteilen. Neue Wahlvorschläge sind zulässig. Der Gesetzesartikel besagt zudem: «Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt als gewählt.».

Bis gestern Mittwoch, 20. März 2019, um Mitternacht hat sich eine Person für die Teilnahme am zweiten Wahlgang bei der Gemeindekanzlei angemeldet. Dabei handelt es sich um lic. iur. Markus Rohrer, Lilienweg 5, 9410 Heiden. Da Herr Rohrer als einziger Kandidat für den freien Sitz als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission verbleibt, ist er gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in stiller Wahl gewählt. Auf die Durchführung eines zweiten Wahlganges kann somit verzichtet werden.

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